Der klinisch-psychologischen Behandlung von psychischen Erkrankungen geht meist eine umfassende klinisch-psychologische Diagnostik voraus, auf deren Basis das Behandlungskonzept definiert wird. Hierbei werden die kognitiven, emotionalen, sozialen und verhaltensbezogenen Aspekte eines bestehenden Problems behandelt.

Die psychologische Therapie und Behandlung darf nur von Klinischen PsychologInnen durchgeführt werden und ist im Psychologengesetz (RGBI 1990/360) gesetzlich geregelt. Klinische PsychologInnen sind nicht an eine einzige Therapierichtung gebunden, sondern arbeiten mit methodenübergreifenden Interventions- und Psychotherapiemethoden, also verschiedenen Behandlungsansätzen. Somit ist eine individuelle Behandlungsmöglichkeit gegeben, die ebenso lösungs- und ressourcenorientiert ist.

In der psychologischen Beratung und Behandlung werden keine Ratschläge gegeben, sondern Hilfestellungen, um eigene Alternativen auszuloten.